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28.07.2010, 14:33 Uhr Übersicht | Drucken
Hilfsfristen für den Rettungsdienst überschritten - Landesregierung darf sich mit den Zahlen nicht zufrieden geben
Schierack: „Im Notfall kann jede Minute entscheiden“

In 12 Landkreisen im Land Brandenburg werden die empfohlenen Hilfsfristen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort überschritten, das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg hervor.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Prof. Dr. Michael Schierack, erklärt dazu: „Trotz aller bekannten Probleme darf sich die Landesregierung mit diesen Zahlen nicht zufrieden geben. Sie ist gefordert, die Rechtsaufsicht stärker wahrzunehmen und darauf hinzuwirken, dass die Hilfsfristen eingehalten werden. Im Notfall kann jede Minute entscheiden."

Bereits seit Jahren ist aufgrund von Untersuchungen der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie bekannt, dass Brandenburg zu den drei Bundesländern mit der höchsten Sterblichkeit bei Herzinfarkten gehört. Besonders betroffen sind die Kreise Ostprignitz-Ruppin und Spree-Neiße.

„Im Rahmen der Daseinsvorsorge muss deshalb seitens der Landesregierung alles unternommen werden, die medizinische Betreuung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Dazu gehört neben der hausärztlichen Versorgung auch ein bestmögliches Rettungswesen."

Hintergrund:
In der Verordnung über den Landesrettungsplan des Landes Brandenburg heißt es in § 7 - Hilfsfrist: „Der Zeitraum vom Eingang der Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am Notfallort soll in der Regel nicht mehr als 15 Minuten betragen. Die Hilfsfrist gilt nicht für die Wasser- und Luftrettung." Die Hilfsfrist ist gemäß § 8 Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz in 95 Prozent der Fälle einzuhalten.

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.: http://idw-online.de/pages/de/news282540


28.07.2010, 14:35 Uhr


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