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Cottbuser Erklärung
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Deutschland braucht die Erinnerung an die Opfer der SED-Diktatur

17 Jahre nach der glücklichen Wiedervereinigung unseres Vaterlandes mehren sich die Versuche von hohen SED-Funktionären und ehemaligen Offizieren der Staatssicherheit die Verbrechen der SED-Diktatur zu leugnen und den menschenverachtenden Charakter der SED-Diktatur zu verschleiern.
Angesichts der Tatsache, dass sich – nach einer aktuelle Umfrage - 21% der Befragten die DDR zurückwünschen, dass Funktionäre der Linkspartei den innerdeutschen Schießbefehl leugnen, dass ehemalige Offiziere der Staatssicherheit aggressiv gegen die Arbeit der Gedenkstätten für das Unrecht der DDR und gegen Opferverbände vorgehen, setzen die Unterzeichner ein klares Zeichen für das Erinnern und Gedenken an die Opfer des Unrechts und der SED-Diktatur.
Die Unterzeichner wenden sich gegen jede Form von Verharmlosung der totalitären Unterdrückung durch den SED-Machtapparat und gegen die Verhöhnung der Opfer.
Wir stehen in der besonderen Verantwortung, kommenden Generationen den fundamentalen Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur zu vermitteln und eine aktive Auseinandersetzung mit der DDR-Vergangenheit zu pflegen. Die Demokratie braucht die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit.
Nur der offensive Umgang mit der Vergangenheit verhindert das Erstarken von Extremisten jeglicher Couleur. Dies gilt für beide deutschen Diktaturen.

1. Leidensorte bewahren – Gedenkstättenkonzept endlich umsetzen

Viele Orte in der ehemaligen DDR erinnern heute an das verbrecherische SED-Regime. Es sind Orte des Leidens, des Grauens. In allen 15 ehemaligen Bezirksstädten gab es ein Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit. Diese und andere Haftorte müssen erhalten bleiben und zu Gedenk- und Informationszentren ausgebaut werden.
Die Bundesregierung hat ein Gedenkstättenkonzept entwickelt, dass diese Forderung aufnimmt. Aber auch das Land Brandenburg muss seinen Beitrag leisten. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten muss sich dieser Aufgabe stärker als bisher annehmen. Ein Besuch in einem ehemaligen Gefängnis oder ein Gespräch mit einem Zeitzeugen wirken auf junge Menschen stärker als jede Geschichtsstunde.

2. Aufarbeitung verstärken

Die Untaten der SED-Diktatur sind in tausenden Kilometern Akten dokumentiert. Sie sind, neben den Zeitzeugen, die wichtigste Quelle der Aufarbeitung. Der Zugang zu ihnen muss deutlich leichter werden. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz behindert vielfach eine freie Forschung.
Zum Jahresende sollen zudem die Akten der Stasi-Bezirksverwaltung Potsdam aus dem Land Brandenburg nach Berlin abtransportiert werden. Beides ist nicht im Sinne der Aufarbeitung.
Die Universitäten und Institute, insbesondere das Potsdamer Zentrum für Zeithistorische Forschungen, muss sich in Zukunft verstärkt der Erforschung des SED-Unrechts widmen. Bundesregierung, Landesregierung und Landtag aber auch die Stadtverwaltungen der Städte, in deren Zuständigkeitsbereich sich Stätten des SED-Unrechtsbefinden müssen mehr tun um die Aufarbeitung des Unrechts in 40 Jahren DDR voranzubringen.

3. Mehr Angebote politischer Bildung für junge Menschen schaffen

17 Jahre nach der Wiedervereinigung ist eine Generation junger Menschen herangewachsen, die die DDR nicht erlebt haben. Das Wissen vieler Schülerinnen und Schüler um die Vergangenheit ist erschreckend lückenhaft. Viele Ältere wiederum neigen dazu, die Vergangenheit zu verklären und den bedrückenden DDR-Alltag zu verdrängen.
Die Aufklärung über den SED-Staat muss deshalb dringend verstärkt werden. In den Schulen könnte dies zum Beispiel durch eine jährliche Projektwoche „Geschichte und Geschichten des 17. Juni 1953“ erfolgen. Die Lehrer müssen entsprechend fortgebildet werden. Die Landeszentrale für politische Bildung muss ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet sichtbar verstärken. Auch die Filmförderung kann hier weitere Akzente setzen. Filme wie "Das Leben der Anderen" leisten einen unersetzlichen Beitrag zur Aufklärung über das SED-Unrecht.

4. Opfer entschädigen

Bis vor kurzem sind viele Opfer des SED-Regimes, entgegen den Festlegungen im Einigungsvertrag, nicht angemessen entschädigt worden. Die Nachteile, die sie aufgrund von Opposition und Zivilcourage erlitten haben, wirken bis heute fort. Während die Täter vielfach bis heute von ihrer früheren Unterdrückungstätigkeit durch entsprechend hohe Renten profitieren. Es drängt sich der fatale Eindruck auf, dass Täter und Systemträger ihre Karrieren in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft nach der Wende nahtlos weiterführen konnten und gegenüber ihren Opfern besser gestellt sind.
Endlich ist es gelungen, die Opferentschädigung zu verbessern. Die Opferrente beträgt 250 Euro, wenn die Betroffenen mindestens 6 Monate in Haft waren und wirtschaftlich bedürftig sind. Von dieser Regelung werden viele ehemalige politische Häftlinge profitieren. Das war ein überfälliger Schritt zur Rehabilitierung der Opfer staatlichen Unrechts, dem weitere folgen müssen.

Cottbus, 07. Oktober 2007

Cottbuser Erklärung [71 KB] (incl. Unterschriftenliste)

Fotos finden Sie in der Bildergalerie

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